Südumfliegung rechtmäßig: Flughafen wertschätzen

Vor 10 Jahren wurden die Flugrouten am Frankfurter Flughafen im Zuge der Eröffnung der Nordwestlandebahn überarbeitet. Das bevölkerungsreiche Mainz sowie die nördlichen Teile des Landkreises wurden dadurch von Fluglärm entlastet (Details siehe: https://www.umwelthaus.org/fluglaerm/basiswissen/suedumfliegung/).

Diese Entscheidung einer unabhängigen Bundesbehörde (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung) zur Entlastung einer möglichst großen Zahl von Einwohnern vor Fluglärm hat zu einer Mehrbelastung anderer geführt. Dass die von mehr Fluglärm Betroffenen eine solche Entscheidung gerichtlich prüfen lassen, ist rechtsstaatlich nicht zu beanstanden. 

Es war jedoch von Anfang an kritikwürdig, und wurde auch öffentlich u.a. von Michael Julius Schwarz, FDP, kritisiert (vgl. etwa AZ vom 23.03.2013), dass sich öffentliche Stellen wie der Landkreis und die Stadt Ingelheim Klagen gegen andere öffentliche und ebenfalls dem Gemeinwohl verpflichtete Stellen anschließen.

Nach abgeschlossenem Verfahren (https://www.zeit.de/news/2021-04/29/bundesverwaltungsgericht-weist-klage-gegen-flugrouten-ab) stellen wir fest, dass die Steuerzahler für die erfolglose Klage allein ca. 800.000 € Anwaltskosten an eine Kanzlei übernehmen müssen. Die Gesamtkosten der Verfahren seit 2011 inkl. aller internen Kosten dürfte locker die Millionengrenze überschreiten, so dass jeder Bürger von Ingelheim mit einigen € dabei ist.

Die FDP Ingelheim ruft dazu auf, den Flughafen Frankfurt und seine Nähe als Standortfaktor ersten Ranges wertzuschätzen. Natürlich darf man sich gemeinsam mit den Verantwortlichen um bestmöglichen Lärmschutz bemühen.