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Grundsteuer: Erst Alternativen prüfen!

Der Haushaltsplan 2026 sieht ab 2027 eine deutliche Erhöhung des Grundsteuer-B-Hebesatzes vor. Bevor Bürger und Unternehmen stärker belastet werden, wollen wir wissen: Wurden wirklich alle vertretbaren Alternativen geprüft?

Grafik: FDP Ingelheim

Grafik: FDP Ingelheim

Viele Ingelheimer dürften von dieser Entwicklung bislang wenig mitbekommen haben. Dabei findet sich im offiziellen Haushaltsplan 2026 der Stadt Ingelheim am Rhein eine Finanzplanung, die Eigentümer und – über die Betriebskosten – auch Mieter unmittelbar betreffen kann.

Für das Jahr 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 80 Prozent. Ab 2027 sieht die aktuelle Haushaltsplanung einen Hebesatz von 395 Prozent vor.

Das entspricht nahezu einer Verfünffachung des Hebesatzes.

Für uns als FDP Ingelheim ist deshalb klar: Eine zusätzliche Belastung in dieser Größenordnung muss intensiv diskutiert werden – und vorher müssen mögliche Alternativen auf den Tisch.

Was bedeutet das konkret für die Bürger?

Die Grundsteuer betrifft zunächst Grundstücks- und Immobilieneigentümer. 

Auch Mieter sollten das Thema nicht ignorieren. Die Grundsteuer gehört im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zu den umlagefähigen Betriebskosten und wird deshalb über die Nebenkosten auch an die Mieter weiter gegeben.

Es geht also nicht um irgendeine abstrakte Zahl in einem mehrere hundert Seiten starken Haushaltsplan. Es geht um die zukünftige Belastung von Wohnen in Ingelheim.

Die finanzielle Situation der Stadt hat sich verändert. Das bestreiten wir nicht. Eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik muss darauf reagieren.

Die entscheidende politische Frage lautet:

Sind wirklich alle vertretbaren Alternativen geprüft, bevor Bürger und Unternehmen stärker belastet werden?

Genau darüber möchten wir sprechen.

In den kommenden Wochen wollen wir deshalb einzelne Bereiche des städtischen Haushalts genauer betrachten und konkrete Fragen und Vorschläge zur Diskussion stellen.

Dabei geht es beispielsweise um die Entwicklung der Personalkosten, Digitalisierung und den Einsatz neuer Technologien, Investitionsprioritäten, städtische Immobilien und Flächen, externe Dienstleistungen sowie neue Möglichkeiten, privates Kapital für kommunale Infrastruktur- und Energieprojekte zu gewinnen.

Dabei wollen wir ausdrücklich nicht behaupten, ein Haushaltsdefizit lasse sich mit drei einfachen Maßnahmen beseitigen.

Seriöse Haushaltspolitik bedeutet, jeden Vorschlag hinsichtlich Einsparpotenzial, wirtschaftlicher Auswirkungen, Folgekosten und Umsetzbarkeit zu prüfen.

Aber genauso wenig sollte die erste Antwort auf finanzielle Probleme automatisch lauten:

Die Bürger zahlen mehr.

Wir möchten Ihre Ideen

Wir fragen Bürger: Wo kann die Stadt effizienter werden?

Welche Ausgaben oder Investitionen sollten genauer überprüft werden?

Wo können private Investitionen, Fördermittel oder Kooperationen den städtischen Haushalt entlasten?

Schreiben Sie uns. Diskutieren Sie mit uns. Gute Vorschläge werden wir prüfen und gerne in die weitere Diskussion aufnehmen.

 

Quelle: Haushaltsplan 2026 der Stadt Ingelheim am Rhein (Stand 25.08.2026) 

PDF-Seite 629, Produkt 61101 „Allgemeine Finanzwirtschaft“: Grundsteuer B – Hebesatz 2026: 80 v. H.; ab 2027: 395 v. H.; Haushaltsansatz 2026: 1,2 Mio. €, ab 2027: 5,925 Mio. €. 

Offizieller Haushaltsplan 2026 der Stadt Ingelheim (PDF)