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Steuerkonzepte der Parteien
| WENIGER STEUERN FüR ALLE |
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| Neben der geringeren Steuerbelastung für alle Einkommensgruppen befaßt sich die FDP als einzige Partei dem Thema Bürokratieabbau : Mit dem Stufentarif soll das Ausfüllen der Steuererklärung einfacher werden. Als Vorschlag bringt die FDP folgendes ins Gespräch: Steuererklärungen nur noch alle 2 Jahre einfordern. |
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Abweichend von dem derzeit gültigen Steuertarif - in der obersten Grafik zu sehen - wollen die Parteien folgendes umsetzen: CDU: - Erst einmal warten bis sich finanzielle Spielräume ergeben. - Eingangssteuersatz in zwei Stufen auf 12% senken. - Der Spitzensteuersatz greift erst ab 55.000€. - Das Ehegattensplitting wird beibehalten. - Kinder werden zum Grundfreibetrag hinzugerechnet. Die volle Auswirkung der Steuerentlastung wird erst bei einem Einkommen über 60.000€ erreicht. Zur Versteuerung von Kapitalerträgen werden keine Aussagen gemacht.
SPD : - Der Eingangssteuersatz liegt bei 10%. - Bei jedem € über 8.400€ greift der Fiskus zu, dass er bei 13.801€ bereits 24,7% abschöpft. - Die Entlastung von Einkommen bis zu 52.882€ fällt nur mäßig aus. - Bereits ab 125.000€ greift der Spitzensteuersatz und zwar erhöht um 2% auf nun 47%. - Einführung einer Börsenumsatzsteuer von 0,5%. - Das Ehegattinsplitting für gut verdienende Eheleute entfällt.
Grüne: - Der Grundfreibetrag wird auf 8500€ festgelegt. - Jeder Steuerzahler bekommt einen pauschalen Abzugsbetrag von 2.000€. - Der Spitzensteuersatz wird mit 45% ab 59.935€ erhoben. - Das Ehegattensplitting und damit die Steuerklassen III, IV und V entfallen. - Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wird abgeschafft, Zinsen und Dividenden dafür mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. - Jeder deutsche Staatsbürger hat, egal wo er auf der Erde wohnt, seine Steuern in Deutschland zu entrichten. - Eine Bundessteuerverwaltung ersetzt die Ländersteuerverwaltungen.
FDP: - Der Grundfreibetrag von 8004€ gilt für alle Familienmitglieder. - Für Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen können 12.000€ zusätzlich verrechnet werden. - Bei dem Dreistufentarif werden nur die Einkünfte der nächst höheren Stufe mit dem höheren Steuertarif belegt. ( Bei einem Einkommen von 20.500€ werden also nur die 500€ mit 25% versteuert, die 20.000€ mit 10%) - Kursgewinne werden nach einer Spekulationsfrist steuerfrei gestellt.
Linke: - Der Grundfreibetrag geht bis 9.300€. - Einkommen bis 70.000€ werden entlastet, allerdings sind in diesem Betrag auch die Kapitalerträge erfasst. - Der Spitzensteuersatz beginnt bei 65.001€ und wir erhöht auf 53%. - Die Vermögenssteuer wird wieder eingeführt. - Das Erben wird teurer: der Freibetrag naher Angehöriger wird auf 300.000€
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| SO WIRKEN SICH DIE STEUERPLäNE DER PARTEIEN AUS |
Quelle FU Berlin |